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Personalausweis: vorläufig
Hier können Sie online Ihren Termin im Bürgerbüro vereinbaren!
Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen (z. B. unvorhergesehene Auslandsreise), stellen wir Ihnen einen vorläufigen Personalausweis aus. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen direkt ausgestellt und ist höchstens drei Monate gültig.
Beachten Sie bitte, dass der vorläufige Personalausweis nicht von allen Ländern anerkannt wird. Sofern Sie für eine Auslandsreise ein Ausweisdokument benötigen, informieren Sie sich vorab auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Unterlagen
- alter Personalausweis bzw. Reisepass, bei Verlust Geburts- oder Heiratsurkunde
- 1 biometrietaugliches Foto (nicht älter als 6 Monate)
- Bei Personen unter 16 Jahren müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) den Antrag stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen, bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt.
Kosten
- 10,00 EUR
Weitere Informationen
Zuständige Organisationseinheiten
- Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung
Kirchstraße 5
59399 Olfen
- Bürgerbüro
Kirchstraße 5
59399 Olfen
E-Mail: buergerbuero@olfen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Nina Schinske
Sachbearbeiter/in
Tel: 02595 389-9307
E-Mail: schinske@olfen.de
- Frau Laura Cornelsen
Sachbearbeiter/in
Tel: 02595 389-9306
E-Mail: cornelsen@olfen.de
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Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen (z. B. unvorhergesehene Auslandsreise), stellen wir Ihnen einen vorläufigen Personalausweis aus. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen direkt ausgestellt und ist höchstens drei Monate gültig.
Beachten Sie bitte, dass der vorläufige Personalausweis nicht von allen Ländern anerkannt wird. Sofern Sie für eine Auslandsreise ein Ausweisdokument benötigen, informieren Sie sich vorab auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
- alter Personalausweis bzw. Reisepass, bei Verlust Geburts- oder Heiratsurkunde
- 1 biometrietaugliches Foto (nicht älter als 6 Monate)
- Bei Personen unter 16 Jahren müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) den Antrag stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen, bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt.
- 10,00 EUR
Frau
Nina
Schinske
Sachbearbeiter/in
3
Frau
Laura
Cornelsen
Sachbearbeiter/in
2
Frau
Nina
Schinske
Sachbearbeiter/in
3
Frau
Laura
Cornelsen
Sachbearbeiter/in
2