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Regenwassernutzung
Tipps zur Regenwassernutzung
Regenwasser kann auf dem Grundstück genutzt werden, z. B. zum Wäschewaschen, zur Gartenbewässerung, für die Toilettenspülung. Die Kombination von Regenwassernutzung und Regenwasserversickerung wirkt sich positiv auf die Umwelt und den Abwasserbetrieb aus. Beabsichtigt der Grundstückseigentümer die Nutzung des auf seinem Grundstück anfallenden Niederschlagswasser, so hat er dies der Stadt anzuzeigen (§ 5 der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren der Stadt Olfen). Kann die ordnungsgemäße Verwendung des Niederschlagswassers nicht sichergestellt werden, kann die Stadt den Betrieb einer Regenwassernutzungsanlage untersagen.
Die Menge des aus Niederschlagswasser gewonnenen Brauchwassers ist über eine geeichte Messeinrichtung nachzuhalten. Der Wasserzähler ist vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten zu installieren und zu betreiben. Der Zählerstand ist jährlich der Stadt Olfen schriftlich mitzuteilen.
Die technischen Bedingungen und Anforderungen an den Bau und Betrieb von Regenwassernutzungsanlagen richten sich nach der DIN 1989-1 Regenwassernutzungsanlagen-Teil 1 Planung, Ausführung, Betrieb und Wartung. Besonders zu beachten ist, dass eine direkte Verbindung von Regenwassernutzungsanlagen mit den Anlagen der Trinkwasserversorgung nicht zulässig ist.
Die Trinkwasserverordnung regelt Anzeigepflichten gegenüber dem Gesundheitsamt, wenn das aufgefangene / gesammelte Regenwasser als Brauchwasser genutzt wird.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Organisationseinheit
- Fachbereich 2 - Finanzen und Beteiligung
Kirchstraße 5
59399 Olfen
E-Mail: fb2@olfen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Perenz
Sachbearbeiter/in
Tel: 02595 389-123
E-Mail: perenz@olfen.de
Regenwassernutzung Tipps zur Regenwassernutzung
Regenwasser kann auf dem Grundstück genutzt werden, z. B. zum Wäschewaschen, zur Gartenbewässerung, für die Toilettenspülung. Die Kombination von Regenwassernutzung und Regenwasserversickerung wirkt sich positiv auf die Umwelt und den Abwasserbetrieb aus.
Beabsichtigt der Grundstückseigentümer die Nutzung des auf seinem Grundstück anfallenden Niederschlagswasser, so hat er dies der Stadt anzuzeigen (§ 5 der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren der Stadt Olfen). Kann die ordnungsgemäße Verwendung des Niederschlagswassers nicht sichergestellt werden, kann die Stadt den Betrieb einer Regenwassernutzungsanlage untersagen.
Die Menge des aus Niederschlagswasser gewonnenen Brauchwassers ist über eine geeichte Messeinrichtung nachzuhalten. Der Wasserzähler ist vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten zu installieren und zu betreiben. Der Zählerstand ist jährlich der Stadt Olfen schriftlich mitzuteilen.
Die technischen Bedingungen und Anforderungen an den Bau und Betrieb von Regenwassernutzungsanlagen richten sich nach der DIN 1989-1 Regenwassernutzungsanlagen-Teil 1 Planung, Ausführung, Betrieb und Wartung. Besonders zu beachten ist, dass eine direkte Verbindung von Regenwassernutzungsanlagen mit den Anlagen der Trinkwasserversorgung nicht zulässig ist.
Die Trinkwasserverordnung regelt Anzeigepflichten gegenüber dem Gesundheitsamt, wenn das aufgefangene / gesammelte Regenwasser als Brauchwasser genutzt wird.
Brauchwasser https://serviceportal.olfen.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/840/show
Tipps zur Regenwassernutzung
Regenwasser kann auf dem Grundstück genutzt werden, z. B. zum Wäschewaschen, zur Gartenbewässerung, für die Toilettenspülung. Die Kombination von Regenwassernutzung und Regenwasserversickerung wirkt sich positiv auf die Umwelt und den Abwasserbetrieb aus. Beabsichtigt der Grundstückseigentümer die Nutzung des auf seinem Grundstück anfallenden Niederschlagswasser, so hat er dies der Stadt anzuzeigen (§ 5 der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren der Stadt Olfen). Kann die ordnungsgemäße Verwendung des Niederschlagswassers nicht sichergestellt werden, kann die Stadt den Betrieb einer Regenwassernutzungsanlage untersagen.
Die Menge des aus Niederschlagswasser gewonnenen Brauchwassers ist über eine geeichte Messeinrichtung nachzuhalten. Der Wasserzähler ist vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten zu installieren und zu betreiben. Der Zählerstand ist jährlich der Stadt Olfen schriftlich mitzuteilen.
Die technischen Bedingungen und Anforderungen an den Bau und Betrieb von Regenwassernutzungsanlagen richten sich nach der DIN 1989-1 Regenwassernutzungsanlagen-Teil 1 Planung, Ausführung, Betrieb und Wartung. Besonders zu beachten ist, dass eine direkte Verbindung von Regenwassernutzungsanlagen mit den Anlagen der Trinkwasserversorgung nicht zulässig ist.
Die Trinkwasserverordnung regelt Anzeigepflichten gegenüber dem Gesundheitsamt, wenn das aufgefangene / gesammelte Regenwasser als Brauchwasser genutzt wird.
Rechtsgrundlagen
Brauchwasser https://serviceportal.olfen.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/840/show Fachbereich 2 - Finanzen und Beteiligung
001 Kirchstraße 5 59399 Olfen
Telefon 02595 389-121
Fax 02595 389-292
Frau
Perenz
Sachbearbeiter/in
13
02595 389-123
perenz@olfen.de