Die endgültige Gaststättenerlaubnis ermöglicht es Ihnen, Ihre Gaststätte dauerhaft zu betreiben. Sie benötigen jedoch nur dann eine
gaststättenrechtliche Erlaubnis, wenn Sie im Rahmen Ihres Gaststättenbetriebes alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten.

Im Falle der Erlaubnispflicht müssen Sie als Antragssteller/-in die persönliche Zuverlässigkeit erfüllen. 

Der Betrieb einer erlaubnispflichtigen Gaststätte muss rechtzeitig (mindestens vier Wochen) vor Betriebsbeginn beantragt werden.

Zur Klärung detaillierter Fragen empfehlen wir, den Antrag persönlich abzugeben.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Kosten

vorläufige Gaststättenerlaubnis:

  • je nach Verwaltungsaufwand: 100,00 EUR - 250,00 EUR

endgültige Gaststättenerlaubnis:

  • je nach Verwaltungsaufwand: 400,00 EUR - 1.200,00 EUR

Zuständige Stelle

Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung
Kirchstraße 5
59399 Olfen

Ansprechpartner

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