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Wahlen: Wählerverzeichnis

Im Wählerverzeichnis sind alle Wahlberechtigten aufgeführt, die zu einem bestimtmen Zeitpunkt wahlberechtigt sind. Danach erfolgen Eintragungen in das Wählerverzeichnis von Amts wegen oder auf Antrag. Die genauen Vorgaben sind in den jeweiligen Wahlordnungen genauer benannt.

Am Tag der Wahl erhalten alle Briefwahlvorstände das Wählerverzeichnis. Personen, die Briefwahl beantragt haben, sind mit einem Sperrvermerk gekennzeichnet und dürfen nur noch mit ihrem Wahlschein wählen.

Rechtsgrundlagen

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Wahlen: Wählerverzeichnis Im Wählerverzeichnis sind alle Wahlberechtigten aufgeführt, die zu einem bestimtmen Zeitpunkt wahlberechtigt sind. Danach erfolgen Eintragungen in das Wählerverzeichnis von Amts wegen oder auf Antrag. Die genauen Vorgaben sind in den jeweiligen Wahlordnungen genauer benannt.

Am Tag der Wahl erhalten alle Briefwahlvorstände das Wählerverzeichnis. Personen, die Briefwahl beantragt haben, sind mit einem Sperrvermerk gekennzeichnet und dürfen nur noch mit ihrem Wahlschein wählen.

Rechtsgrundlagen

Eintragung Wählerverzeichnis, Unionsbürger, Auslandsdeutsche, Wahlberechtigte https://serviceportal.olfen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/285/show
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