BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Wahlen: Wählerverzeichnis
Im Wählerverzeichnis sind alle Wahlberechtigten aufgeführt, die zu einem bestimtmen Zeitpunkt wahlberechtigt sind. Danach erfolgen Eintragungen in das Wählerverzeichnis von Amts wegen oder auf Antrag. Die genauen Vorgaben sind in den jeweiligen Wahlordnungen genauer benannt.
Am Tag der Wahl erhalten alle Briefwahlvorstände das Wählerverzeichnis. Personen, die Briefwahl beantragt haben, sind mit einem Sperrvermerk gekennzeichnet und dürfen nur noch mit ihrem Wahlschein wählen.
Am Tag der Wahl erhalten alle Briefwahlvorstände das Wählerverzeichnis. Personen, die Briefwahl beantragt haben, sind mit einem Sperrvermerk gekennzeichnet und dürfen nur noch mit ihrem Wahlschein wählen.
Rechtsgrundlagen
- Europawahlgesetz und Europawahlordnung (EuWG, EuWO)
- Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWahlG, BWO)
- Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWahlG, LWahlO)
- Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), speziell § 28 "Ehrenamt und ehrenamtliche Tätigkeit"
- Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
- Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW, KWahlO NRW)
Zuständige Organisationseinheit
- Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung
Kirchstraße 5
59399 Olfen
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Thorsten Cornels
Fachbereichsleiter/in
Tel: 02595 389-131
E-Mail: cornels@olfen.de
Verwandte Dienstleistungen
Wahlen: Wählerverzeichnis Im Wählerverzeichnis sind alle Wahlberechtigten aufgeführt, die zu einem bestimtmen Zeitpunkt wahlberechtigt sind. Danach erfolgen Eintragungen in das Wählerverzeichnis von Amts wegen oder auf Antrag. Die genauen Vorgaben sind in den jeweiligen Wahlordnungen genauer benannt.
Am Tag der Wahl erhalten alle Briefwahlvorstände das Wählerverzeichnis. Personen, die Briefwahl beantragt haben, sind mit einem Sperrvermerk gekennzeichnet und dürfen nur noch mit ihrem Wahlschein wählen.
Am Tag der Wahl erhalten alle Briefwahlvorstände das Wählerverzeichnis. Personen, die Briefwahl beantragt haben, sind mit einem Sperrvermerk gekennzeichnet und dürfen nur noch mit ihrem Wahlschein wählen.
Rechtsgrundlagen
- Europawahlgesetz und Europawahlordnung (EuWG, EuWO)
- Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWahlG, BWO)
- Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWahlG, LWahlO)
- Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), speziell § 28 "Ehrenamt und ehrenamtliche Tätigkeit"
- Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
- Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW, KWahlO NRW)
Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung
001 Kirchstraße 5 59399 Olfen
Telefon 02595 389-131
Herr
Thorsten
Cornels
Fachbereichsleiter/in
6
02595 389-131
cornels@olfen.de