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Petitionen an den Rat (§ 24 GO NRW)
Jede Person kann sich mit Anregungen und Beschwerden an den Rat der Stadt Olfen wenden, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Alter und der Frage, ob sie oder er im Stadtgebiet wohnt.
Die Anregung oder Beschwerde sollte in den Aufgabenbereich der Stadt Olfen fallen. Angelegenheiten, die nicht zum Aufgabenbereich der Stadt Olfen gehören, werden an die zuständige Stelle weitergeleitet. Die eine Anregung gebende oder eine Beschwerde führende Person wird darüber unterrichtet.
Die Erledigung der Anregungen oder Beschwerden hat der Rat an den Haupt- und Finanzausschuss übertragen. Dieser prüft die Angelegenheit inhaltlich und überweist sie an die zur Entscheidung berechtigte Stelle.
Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich, sodass Gelegenheit besteht, die Behandlung der eigenen Eingabe mitzuverfolgen.
Die eine Anregung gebende oder eine Beschwerde führende Person wird über die Stellungnahme bzw. Entscheidung des zuständigen Gremiums unaufgefordert unterrichtet.
Anonyme Eingaben werden nicht behandelt. Gleiches gilt dann, wenn die Anregungen und Beschwerden einen Straftatbestand erfüllen oder sie gegenüber bereits geprüften Sachverhalten keinen neuen Inhalt mehr vorbringen.
Die Anregung oder Beschwerde sollte in den Aufgabenbereich der Stadt Olfen fallen. Angelegenheiten, die nicht zum Aufgabenbereich der Stadt Olfen gehören, werden an die zuständige Stelle weitergeleitet. Die eine Anregung gebende oder eine Beschwerde führende Person wird darüber unterrichtet.
Die Erledigung der Anregungen oder Beschwerden hat der Rat an den Haupt- und Finanzausschuss übertragen. Dieser prüft die Angelegenheit inhaltlich und überweist sie an die zur Entscheidung berechtigte Stelle.
Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich, sodass Gelegenheit besteht, die Behandlung der eigenen Eingabe mitzuverfolgen.
Die eine Anregung gebende oder eine Beschwerde führende Person wird über die Stellungnahme bzw. Entscheidung des zuständigen Gremiums unaufgefordert unterrichtet.
Anonyme Eingaben werden nicht behandelt. Gleiches gilt dann, wenn die Anregungen und Beschwerden einen Straftatbestand erfüllen oder sie gegenüber bereits geprüften Sachverhalten keinen neuen Inhalt mehr vorbringen.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Organisationseinheit
- Büro des Bürgermeisters
Kirchstraße 5
59399 Olfen
E-Mail: bb@olfen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Astrid Diekerhoff
Sachbearbeiter/in
Tel: 02595 389-102
E-Mail: diekerhoff@olfen.de
Petitionen an den Rat (§ 24 GO NRW) Jede Person kann sich mit Anregungen und Beschwerden an den Rat der Stadt Olfen wenden, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Alter und der Frage, ob sie oder er im Stadtgebiet wohnt.
Die Anregung oder Beschwerde sollte in den Aufgabenbereich der Stadt Olfen fallen. Angelegenheiten, die nicht zum Aufgabenbereich der Stadt Olfen gehören, werden an die zuständige Stelle weitergeleitet. Die eine Anregung gebende oder eine Beschwerde führende Person wird darüber unterrichtet.
Die Erledigung der Anregungen oder Beschwerden hat der Rat an den Haupt- und Finanzausschuss übertragen. Dieser prüft die Angelegenheit inhaltlich und überweist sie an die zur Entscheidung berechtigte Stelle.
Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich, sodass Gelegenheit besteht, die Behandlung der eigenen Eingabe mitzuverfolgen.
Die eine Anregung gebende oder eine Beschwerde führende Person wird über die Stellungnahme bzw. Entscheidung des zuständigen Gremiums unaufgefordert unterrichtet.
Anonyme Eingaben werden nicht behandelt. Gleiches gilt dann, wenn die Anregungen und Beschwerden einen Straftatbestand erfüllen oder sie gegenüber bereits geprüften Sachverhalten keinen neuen Inhalt mehr vorbringen.
Die Anregung oder Beschwerde sollte in den Aufgabenbereich der Stadt Olfen fallen. Angelegenheiten, die nicht zum Aufgabenbereich der Stadt Olfen gehören, werden an die zuständige Stelle weitergeleitet. Die eine Anregung gebende oder eine Beschwerde führende Person wird darüber unterrichtet.
Die Erledigung der Anregungen oder Beschwerden hat der Rat an den Haupt- und Finanzausschuss übertragen. Dieser prüft die Angelegenheit inhaltlich und überweist sie an die zur Entscheidung berechtigte Stelle.
Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich, sodass Gelegenheit besteht, die Behandlung der eigenen Eingabe mitzuverfolgen.
Die eine Anregung gebende oder eine Beschwerde führende Person wird über die Stellungnahme bzw. Entscheidung des zuständigen Gremiums unaufgefordert unterrichtet.
Anonyme Eingaben werden nicht behandelt. Gleiches gilt dann, wenn die Anregungen und Beschwerden einen Straftatbestand erfüllen oder sie gegenüber bereits geprüften Sachverhalten keinen neuen Inhalt mehr vorbringen.
Rechtsgrundlagen
Anregungen, Beschwerden, Eingabe, Vorschlag https://serviceportal.olfen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/308/show Büro des Bürgermeisters
001 Kirchstraße 5 59399 Olfen
Telefon 02595 389-103
Frau
Astrid
Diekerhoff
Sachbearbeiter/in
25
02595 389-102
diekerhoff@olfen.de