Die Bauleitplanung stellt einen zentralen Bestandteil der Stadtplanung und Stadtentwicklung dar. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten. Die Bauleitplanung ist grundsätzlich zweistufig aufgebaut: Auf einer allgemeinen, das gesamte Gemeindegebiet betreffenden Stufe werden im Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) Bauflächen für bestimmte Nutzungen festgesetzt. Diese werden in den Bebauungsplänen (verbindlicher Bauleitplan) für einzelne Teile des Gemeindegebiets detailliert konkretisiert.

Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, sowie eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende, sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Weiter sollen diese Pläne dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Dabei ist der allgemeine Klimaschutz zu berücksichtigen sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

Die Bauleitpläne müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Im Zuge dieses Verfahrens werden die betroffenen öffentlichen und privaten Belange ermittelt, bewertet, und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Einen wesentlichen Bestandteil dieses Verfahrens bildet daher die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung.

Mehr zur städtebaulichen Planung finden Sie auf der Homepage der Stadt Olfen

Rechtsgrundlagen