Wer gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht oder ankauft oder Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass ordnungswidrig handelt, wer ohne Erlaubnis ein Reisegewerbe ausübt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Erfahrungsgemäß ist es ratsam, im Vorfeld der Antragstellung mit der Gewerbemeldestelle Kontakt aufzunehmen.

Die Praxis hat gezeigt, dass eine ausführliche Beratung oft nötig und sinnvoll ist. In einem persönlichen Gespräch werden bereits viele Fragen geklärt, um eine reibungslose Antragstellung zu gewährleisten.

Rechtsgrundlagen 

Unterlagen

  • Antrag Reisegewerbekarte
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belagart 0) (Beantragung beim zuständigen Meldeamt oder Online beim Bundesamt für Justiz )
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belagart9) (Beantragung beim zuständigen Meldeamt oder Online beim Bundesamt für Justiz)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse Olfen

Kosten

  • je nach Verwaltungsaufwand zwischen 150,00 EUR und 500,00 EUR