Bau- und Bodendenkmäler verkörpern das kulturelle Erbe einer Region. Sie sind authentische, unwiederbringliche Zeugnisse vergangener Baukulturen und dokumentieren in besonderer Weise die Entwicklung von Land und Leuten. Dieses Erbe gilt es zu erhalten und zu pflegen.
Um diesem Ziel gerecht zu werden, sind Maßnahmen an Bau- oder Bodendenkmälern erlaubnispflichtig. Gleiches gilt für Änderungen im engeren Umfeld von Denkmälern, da hierdurch das Erscheinungsbild der Denkmäler beeinflusst werden kann. Dies bedeutet nicht, dass Abriss-, Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen grundsätzlich unzulässig sind. Die Veränderungen müssen jedoch die Belange des Denkmalschutzes berücksichtigen.

Welche Gebäude in die Denkmalliste eingetragen werden, entscheidet die Untere Denkmalbehörde der Stadt Olfen. In das Verfahren ist die LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen aufgrund des speziellen Sachverstandes eingebunden. Dies gilt auch für die Beurteilung der erlaubnispflichtigen Maßnahmen.

In der Denkmalliste der Stadt Olfen sind zurzeit 35 Baudenkmäler und 18 Bodendenkmäler. eingetragen. Im GIS-Portal des Kreises Coesfeld bekommen Sie weitere Informationen zu den Denkmälern in Olfen und der Region.

Der Gesetzgeber eröffnet Denkmaleigentümer/innen die Möglichkeit, für die zur Erhaltung Ihres Baudenkmals geleisteten Aufwendungen eine Steuererleichterung zu erhalten. Hierzu benötigen Sie die Bescheinigung nach § 40 DSchG.  

Die Bescheinigung stellt die Stadt Olfen als Untere Denkmalbehörde aus. Gemeinsam mit dem formlosen Antrag auf eine Bescheinigung gemäß § 40 DSchG reichen Sie bitte alle Rechnungsbelege und -unterlagen im Original bei der Stadt Olfen, Untere Denkmalbehörde ein.

Die Bescheinigung kann nur für Aufwendungen erteilt werden, die die folgenden drei wesentlichen Voraussetzungen erfüllen:

  • Es muss sich bei dem Gebäude um ein eingetragenes Denkmal handeln.
  • Die Baumaßnahme muss mit der unteren Denkmalbehörde abgestimmt worden sein.
  • Die Maßnahme muss nach Art und Umfang zur Erhaltung des Baudenkmals oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sein.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Stelle

Fachbereich 6 - Bauen, Planen, Umwelt
Kirchstraße 5
59399 Olfen

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