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Warenauslagen im öffentlichen Verkehrsraum
Im öffentlichen Verkehrsraum sind Warenauslagen vor Ladenlokalen erlaubnispflichtig. Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, in welchem Umfang Warenauslagen aufgestellt werden dürfen und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
- Die Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.
Unterlagen
- unterschriebener Antrag (auch formlos möglich)
Kosten
- Es fallen Gebühren an.
Zuständige Organisationseinheit
- Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung
Kirchstraße 5
59399 Olfen
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Christopher Hölscher
Sachbearbeiter/in
Tel: 02595 389-9302
E-Mail: hoelscher@olfen.de
Warenauslagen im öffentlichen Verkehrsraum
Im öffentlichen Verkehrsraum sind Warenauslagen vor Ladenlokalen erlaubnispflichtig. Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, in welchem Umfang Warenauslagen aufgestellt werden dürfen und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.
- unterschriebener Antrag (auch formlos möglich)
- Es fallen Gebühren an.
Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung
001 Kirchstraße 5 59399 Olfen
Telefon 02595 389-9301
Herr
Christopher
Hölscher
Sachbearbeiter/in
4
02595 389-9302
hoelscher@olfen.de