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Warenauslagen im öffentlichen Verkehrsraum

Im öffentlichen Verkehrsraum sind Warenauslagen vor Ladenlokalen erlaubnispflichtig. Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, in welchem Umfang Warenauslagen aufgestellt werden dürfen und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

  • Die Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.

Unterlagen

  • unterschriebener Antrag (auch formlos möglich)

Kosten

  • Es fallen Gebühren an.

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Warenauslagen im öffentlichen Verkehrsraum

Im öffentlichen Verkehrsraum sind Warenauslagen vor Ladenlokalen erlaubnispflichtig. Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, in welchem Umfang Warenauslagen aufgestellt werden dürfen und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.

  • unterschriebener Antrag (auch formlos möglich)
  • Es fallen Gebühren an.
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Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung
Kirchstraße 5 59399 Olfen
Telefon 02595 389-9301

Herr

Christopher

Hölscher

Sachbearbeiter/in

4

02595 389-9302
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