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Abmeldung Wohnsitz

Abmeldung des Wohnsitzes

Ziehen Sie aus Olfen fort, müssen Sie sich generell nur noch an Ihrem neuen Wohnort anmelden.
Eine Abmeldung Ihres Wohnsitzes ist nur in folgenden Fällen notwendig: 

  • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung aus.
  • Sie haben künftig keine Wohnung mehr (ohne festen Wohnsitz).
  • Sie ziehen ins Ausland.

Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung erfolgen. Sofern Sie eine Nebenwohnung aufgegeben haben, ist diese am Hauptwohnsitz abzumelden. Wenn Sie nach der Abmeldung keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, kann die Abmeldung bis zu einer Woche vor dem Auszugsdatum beim Bürgerbüro angezeigt werden. 

Sofern ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist, füllen Sie bitte das Abmeldeformular aus, unterschreiben es und lassen es zusammen mit den Ausweisdokumenten von einer geeigneten Person dem hiesigen Bürgerbüro vorlegen.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • Personalausweis / Reisepass /Kinderreisepass
  • Vollmacht zur Vorlage bei der Meldebehörde, sofern ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist.

Kosten

Die Abmeldung ist gebührenfrei.

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

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Abmeldung Wohnsitz

Abmeldung des Wohnsitzes

Ziehen Sie aus Olfen fort, müssen Sie sich generell nur noch an Ihrem neuen Wohnort anmelden.
Eine Abmeldung Ihres Wohnsitzes ist nur in folgenden Fällen notwendig: 

  • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung aus.
  • Sie haben künftig keine Wohnung mehr (ohne festen Wohnsitz).
  • Sie ziehen ins Ausland.

Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung erfolgen. Sofern Sie eine Nebenwohnung aufgegeben haben, ist diese am Hauptwohnsitz abzumelden. Wenn Sie nach der Abmeldung keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, kann die Abmeldung bis zu einer Woche vor dem Auszugsdatum beim Bürgerbüro angezeigt werden. 

Sofern ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist, füllen Sie bitte das Abmeldeformular aus, unterschreiben es und lassen es zusammen mit den Ausweisdokumenten von einer geeigneten Person dem hiesigen Bürgerbüro vorlegen.

Rechtsgrundlagen

  • Personalausweis / Reisepass /Kinderreisepass
  • Vollmacht zur Vorlage bei der Meldebehörde, sofern ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist.

Die Abmeldung ist gebührenfrei.

Wegzug, abmelden https://serviceportal.olfen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/442/show
Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung
Kirchstraße 5 59399 Olfen
Telefon 02595 389-9301

Frau

Nina

Schinske

Sachbearbeiter/in

3

02595 389-9307
schinske@olfen.de

Frau

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Cornelsen

Sachbearbeiter/in

2

02595 389-9306
cornelsen@olfen.de