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Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Jugendliche, die in das Berufsleben eintreten, dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht wurden (Erstuntersuchung).

Ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung muss der Jugendliche nachuntersucht werden (Erste Nachuntersuchung).

Für diese Dienstleistung wenden Sie sich bitte an den Kreis Coesfeld.

Rechtsgrundlagen 

Unterlagen

Um untersucht werden zu können, benötigen Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein, welchen Sie bei uns im Bürgerbüro beantragen können. Beachten Sie dabei, dass der Untersuchungsberechtigungsschein im Bürgerbüro der Stadt Olfen nur beantragt werden kann, wenn Sie ihren ersten/ ständigen Wohnsitz in Olfen haben.

Kosten

Für den Jugendlichen entstehen für die Untersuchung keinerlei Kosten. Die Kosten werden vom Land NRW getragen.

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

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Jugendliche, die in das Berufsleben eintreten, dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht wurden (Erstuntersuchung).

Ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung muss der Jugendliche nachuntersucht werden (Erste Nachuntersuchung).

Für diese Dienstleistung wenden Sie sich bitte an den Kreis Coesfeld.

Rechtsgrundlagen 

Um untersucht werden zu können, benötigen Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein, welchen Sie bei uns im Bürgerbüro beantragen können. Beachten Sie dabei, dass der Untersuchungsberechtigungsschein im Bürgerbüro der Stadt Olfen nur beantragt werden kann, wenn Sie ihren ersten/ ständigen Wohnsitz in Olfen haben.

Für den Jugendlichen entstehen für die Untersuchung keinerlei Kosten. Die Kosten werden vom Land NRW getragen.

UB-Schein, ,Untersuchungsberechtigungsschein https://serviceportal.olfen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/600/show
Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung
Kirchstraße 5 59399 Olfen
Telefon 02595 389-9301

Frau

Nina

Schinske

Sachbearbeiter/in

3

02595 389-9307
schinske@olfen.de

Frau

Laura

Cornelsen

Sachbearbeiter/in

2

02595 389-9306
cornelsen@olfen.de
Bürgerbüro
Kirchstraße 5 59399 Olfen
Telefon 02595 389-0

Frau

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Schinske

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