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Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Jugendliche, die in das Berufsleben eintreten, dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht wurden (Erstuntersuchung).
Ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung muss der Jugendliche nachuntersucht werden (Erste Nachuntersuchung).
Für diese Dienstleistung wenden Sie sich bitte an den Kreis Coesfeld.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
Um untersucht werden zu können, benötigen Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein, welchen Sie bei uns im Bürgerbüro beantragen können. Beachten Sie dabei, dass der Untersuchungsberechtigungsschein im Bürgerbüro der Stadt Olfen nur beantragt werden kann, wenn Sie ihren ersten/ ständigen Wohnsitz in Olfen haben.
Kosten
Für den Jugendlichen entstehen für die Untersuchung keinerlei Kosten. Die Kosten werden vom Land NRW getragen.
Zuständige Organisationseinheiten
- Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung
Kirchstraße 5
59399 Olfen
- Bürgerbüro
Kirchstraße 5
59399 Olfen
E-Mail: buergerbuero@olfen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Nina Schinske
Sachbearbeiter/in
Tel: 02595 389-9307
E-Mail: schinske@olfen.de
- Frau Laura Cornelsen
Sachbearbeiter/in
Tel: 02595 389-9306
E-Mail: cornelsen@olfen.de
Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Jugendliche, die in das Berufsleben eintreten, dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht wurden (Erstuntersuchung).
Ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung muss der Jugendliche nachuntersucht werden (Erste Nachuntersuchung).
Für diese Dienstleistung wenden Sie sich bitte an den Kreis Coesfeld.
Rechtsgrundlagen
Um untersucht werden zu können, benötigen Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein, welchen Sie bei uns im Bürgerbüro beantragen können. Beachten Sie dabei, dass der Untersuchungsberechtigungsschein im Bürgerbüro der Stadt Olfen nur beantragt werden kann, wenn Sie ihren ersten/ ständigen Wohnsitz in Olfen haben.
Für den Jugendlichen entstehen für die Untersuchung keinerlei Kosten. Die Kosten werden vom Land NRW getragen.
UB-Schein, ,Untersuchungsberechtigungsschein https://serviceportal.olfen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/600/showFrau
Nina
Schinske
Sachbearbeiter/in
3
Frau
Laura
Cornelsen
Sachbearbeiter/in
2
Frau
Nina
Schinske
Sachbearbeiter/in
3
Frau
Laura
Cornelsen
Sachbearbeiter/in
2