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Unterschriftsbeglaubigungen
Das Team des Bürgerbüros kann auch Unterschriften beglaubigen, wenn das unterschriebene Schriftstück bei einer Behörde vorzulegen ist.
Dies gilt nicht für Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (nach § 129 BGB).
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Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass
- Schriftstück, auf dem die Unterschrift zu leisten und anschließend amtlich zu beglaubigen ist
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerbüro
Kirchstraße 5
59399 Olfen
E-Mail: buergerbuero@olfen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Nina Schinske
Sachbearbeiter/in
Tel: 02595 389-9307
E-Mail: schinske@olfen.de
- Frau Laura Cornelsen
Sachbearbeiter/in
Tel: 02595 389-9306
E-Mail: cornelsen@olfen.de
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- Personalausweis/Reisepass
- Schriftstück, auf dem die Unterschrift zu leisten und anschließend amtlich zu beglaubigen ist
Bürgerbüro
001 Kirchstraße 5 59399 Olfen
Telefon 02595 389-0
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cornelsen@olfen.de