Einen Anwohnerparkausweis (ausschließlich für Anwohner der Oststraße) und einen Bewohnerparkausweis (ausschließlich für Bewohner der Kirchstraße 14) können Sie beim zuständigen Ansprechpartner beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen in der Parkzone mit Hauptwohnung gemeldet sein und dort auch wohnen. 
  • Ihnen darf keine Garage oder kein Stellplatz zur Verfügung stehen. 
  • Sie müssen Halterin oder Halter des angegebenen Kfz sein oder dieses dauerhaft nutzen.
  • Je Haushalt darf nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden. 

Kosten

  • 30,00 EUR pro Jahr