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Fischereischein
Jugendfischereischein
Der Fischereischein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ("Fischereijahr") ausgestellt. Eine Verlängerung ist unter Einhaltung der Altersgrenzen möglich. Der Antragsteller darf nicht jünger als 10 und nicht älter als 15 Jahre sein. Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen!
Jahres- bzw. Fünf-Jahresfischereischein
Der Jahres-Fischereischein wird vom Antragsdatum bis zum Ende des Kalenderjahres ("Fischereijahr"), der Fünfjahres-Fischereischein zusätzlich für die folgenden vier Kalenderjahre ausgestellt. Eine Verlängerung der Fischereischeine ist möglich. Der Antragsteller muss mindestens 14 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis)
- Lichtbild (nur bei Erst- bzw. Neuausstellung eines Fischreischeins)
- bei Verlängerung: den bereits ausgestellten Fischereischein
für den Jahres- bzw. Fünf-Jahresfischereischein zusätzlich
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis)
- Lichtbild (nur bei Erst- bzw. Neuausstellung eines Fischreischeins)
- bei Verlängerung: den bereits ausgestellten Fischereischein
- bei erstmaliger Antragstellung: Prüfungszeugnis
Kosten
Für Erteilung und Verlängerung:
- 8,00 EUR für den Jugendfischereischein
- 16,00 EUR für einen 1-Jahres-Fischereischein
- 48,00 EUR für einen 5-Jahres-Fischereischein
Weitere Informationen
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerbüro
Kirchstraße 5
59399 Olfen
E-Mail: buergerbuero@olfen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Nina Schinske
Sachbearbeiter/in
Tel: 02595 389-9307
E-Mail: schinske@olfen.de
- Frau Laura Cornelsen
Sachbearbeiter/in
Tel: 02595 389-9306
E-Mail: cornelsen@olfen.de
Jugendfischereischein
Der Fischereischein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ("Fischereijahr") ausgestellt. Eine Verlängerung ist unter Einhaltung der Altersgrenzen möglich. Der Antragsteller darf nicht jünger als 10 und nicht älter als 15 Jahre sein. Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen!
Jahres- bzw. Fünf-Jahresfischereischein
Der Jahres-Fischereischein wird vom Antragsdatum bis zum Ende des Kalenderjahres ("Fischereijahr"), der Fünfjahres-Fischereischein zusätzlich für die folgenden vier Kalenderjahre ausgestellt. Eine Verlängerung der Fischereischeine ist möglich. Der Antragsteller muss mindestens 14 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlagen
für den Jugendfischereischein- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis)
- Lichtbild (nur bei Erst- bzw. Neuausstellung eines Fischreischeins)
- bei Verlängerung: den bereits ausgestellten Fischereischein
für den Jahres- bzw. Fünf-Jahresfischereischein zusätzlich
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis)
- Lichtbild (nur bei Erst- bzw. Neuausstellung eines Fischreischeins)
- bei Verlängerung: den bereits ausgestellten Fischereischein
- bei erstmaliger Antragstellung: Prüfungszeugnis
Für Erteilung und Verlängerung:
- 8,00 EUR für den Jugendfischereischein
- 16,00 EUR für einen 1-Jahres-Fischereischein
- 48,00 EUR für einen 5-Jahres-Fischereischein
Frau
Nina
Schinske
Sachbearbeiter/in
3
Frau
Laura
Cornelsen
Sachbearbeiter/in
2