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Kinderreisepass

Für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) grundsätzlich einen Kinderreisepass. Antragssteller sind die Sorgeberechtigten des Kindes. Auf das persönliche Erscheinen eines Sorgeberechtigten kann verzichtet werden, wenn dieser die Elternbescheinigung unterschrieben hat und ein Ausweisdokument zum Unterschriftenvergleich vorgelegt wird. Die Anwesenheit des Kindes ist bei der Antragstellung erforderlich.

Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Ein bereits abgelaufener Kinderreisepass ist ungültig und kann nicht verlängert werden. In diesem Fall muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.

Besondere Voraussetzungen für die Ausstellung des Kinderreisepasses sind:

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • nicht älter als 12 Jahre
  • Wohnsitz in Olfen

Besonderheiten:

Die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s kann durch das Vormundschaftsgericht ersetzt werden.

Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters oder des Vormundes zur Ausstellung eines Kinderreisepasses kann auch formlos schriftlich erfolgen.

Verschiedene Staaten erkennen den Kinderreisepass nicht oder nur eingeschränkt an. Informationen zu Einreisebestimmungen können auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) ersehen werden.

Eine Beratung zu Einreisebestimmungen durch das Bürgerbüro findet nicht statt.

Rechtsgrundlagen 

Unterlagen

  • Ausweisdokument beider Elternteile
  • sofern ein Elternteil sich vertreten lässt, Vollmacht und Personalausweis bzw. Reisepass
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
  • die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde oder der vorhandene Kinderreisepass
  • das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein

Kosten

  • Neuantrag: 13,00 EUR
  • Verlängerung: 6,00 EUR
  • Die Ausstellung von Kinderreisepässen ist bei Vorlage des Olfener Familienpasses gebührenfrei. Informationen zur Erteilung eines Familienpasses finden sie unter dem Stichwort Familienpass

Zuständige Organisationseinheit

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Kinderreisepass

Für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) grundsätzlich einen Kinderreisepass. Antragssteller sind die Sorgeberechtigten des Kindes. Auf das persönliche Erscheinen eines Sorgeberechtigten kann verzichtet werden, wenn dieser die Elternbescheinigung unterschrieben hat und ein Ausweisdokument zum Unterschriftenvergleich vorgelegt wird. Die Anwesenheit des Kindes ist bei der Antragstellung erforderlich.

Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Ein bereits abgelaufener Kinderreisepass ist ungültig und kann nicht verlängert werden. In diesem Fall muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.

Besondere Voraussetzungen für die Ausstellung des Kinderreisepasses sind:

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • nicht älter als 12 Jahre
  • Wohnsitz in Olfen

Besonderheiten:

Die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s kann durch das Vormundschaftsgericht ersetzt werden.

Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters oder des Vormundes zur Ausstellung eines Kinderreisepasses kann auch formlos schriftlich erfolgen.

Verschiedene Staaten erkennen den Kinderreisepass nicht oder nur eingeschränkt an. Informationen zu Einreisebestimmungen können auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) ersehen werden.

Eine Beratung zu Einreisebestimmungen durch das Bürgerbüro findet nicht statt.

Rechtsgrundlagen 

  • Ausweisdokument beider Elternteile
  • sofern ein Elternteil sich vertreten lässt, Vollmacht und Personalausweis bzw. Reisepass
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
  • die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde oder der vorhandene Kinderreisepass
  • das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein
  • Neuantrag: 13,00 EUR
  • Verlängerung: 6,00 EUR
  • Die Ausstellung von Kinderreisepässen ist bei Vorlage des Olfener Familienpasses gebührenfrei. Informationen zur Erteilung eines Familienpasses finden sie unter dem Stichwort Familienpass
Kinderausweis https://serviceportal.olfen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/766/show
Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung
Kirchstraße 5 59399 Olfen
Telefon 02595 389-9301

Frau

Nina

Schinske

Sachbearbeiter/in

3

02595 389-9307
schinske@olfen.de

Frau

Laura

Cornelsen

Sachbearbeiter/in

2

02595 389-9306
cornelsen@olfen.de