Bestimmte öffentliche Veranstaltungen müssen nach dem Gewerberecht (§ 69 ff GewO) festgesetzt werden. 

Wer gewerbsmäßig Marktveranstaltungen wie

  • Jahrmärkte
  • Spezialmärkte
  • oder sonstige gewerbliche Verkaufsveranstaltungen wie beispielsweise Ausstellungen oder Messen

organisiert und durchführt, kann hierfür eine Festsetzung der Veranstaltung gemäß § 69 Absatz 1 der Gewerbeordnung beantragen. Die Festsetzung hat zur Folge, dass die Veranstaltung unter bestimmten Vergünstigungen (Privilegien) durchgeführt werden kann. Diese Privilegien werden als Marktprivilegien bezeichnet. Diese sogenannten Marktprivilegien stellen von bestimmten Ver- und Geboten sowie sonstigen Beschränkungen für die festgesetzte Veranstaltung frei. Beispiele für Marktprivilegien sind:

  • Die Freistellung von den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes, welches den  Warenvertrieb an Sonn- und Feiertagen verbietet. Durch die Festsetzung können Märkte und sonstige Verkaufsveranstaltungen auch an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden.
  • Befreiung von der Reisegewerbekartenpflicht.

  

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ERTEILUNG EINER FESTSETZUNG FÜR MARKTPRIVILEGIEN

  • Die Teilnehmer müssen überwiegend Gewerbetreibende sein.
  • Die in der Gewerbeordnung festgelegten Anforderungen an die unterschiedlichen Veranstaltungstypen müssen gegeben sein, zum Beispiel für
    • Messen (§ 64 Gewerbeordnung),
    • Ausstellungen (§ 65 Gewerbeordnung),
    • Wochenmarkt (§ 67 Gewerbeordnung),
    • Spezial- oder Jahrmarkt (§ 68 Gewerbeordnung).
  • Die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers muss gegeben sein.

 

WER KANN EINE FESTSETZUNG FÜR MARKTPRIVILEGIEN BEANTRAGEN?

Eine Festsetzung gemäß § 69 Absatz 1 der Gewerbeordnung kann von

  • einer natürlichen Person,
  • einer juristischen Person (zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder
  • einer Personengesellschaft (zum Beispiel Gesellschaft bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaft),

die gewerbsmäßig Märkte oder sonstige Verkaufsveranstaltung organisiert und durchführt, beantragt werden.

 

WIE BEKOMME ICH EINE FESTSETZUNG FÜR MARKTPRIVILEGIEN?

Wenn Sie im Stadtgebiet Olfen einen Jahr- oder Spezialmarkt oder eine sonstige Verkaufsveranstaltung durchführen möchten, können Sie die Festsetzung gemäß § 69 Absatz 1 der Gewerbeordnung im Fachbereich 3 schriftlich beantragen. Hierzu wird Ihnen am Seitenende ein entsprechendes Antragsformular zur Verfügung gestellt.

Rechtsgrundlagen 

Unterlagen

  • Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung (Anmeldung Veranstaltung)
  • Angaben zu Waren, Ort, Dauer und Öffnungszeiten
  • Aussteller- und Anbieterverzeichnis
  • Teilnahmebestimmungen
  • Lageplan inkl. Parkplatzkonzeption
  • Plan über Standaufbauten
  • Führungszeugnis für Behörden (Beantragung beim zuständigem Meldeamt oder Online beim Bundesamt für Justiz)
  • Gewerbezentralregisterauszug für Behörden (Beantragung beim zuständigem Meldeamt oder Online beim Bundesamt für Justiz)
  • Gewerbeanmeldung des Veranstalters
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt des Wohnsitzes/Betriebssitzes

Kosten

  • je nach Verwaltungsaufwand: 50,00 EUR - 3.000,00 EUR