BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Personalausweis: vorläufig

Hier können Sie online Ihren Termin im Bürgerbüro vereinbaren!

Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen (z. B. unvorhergesehene Auslandsreise), stellen wir Ihnen einen vorläufigen Personalausweis aus. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen direkt ausgestellt und ist höchstens drei Monate gültig.

Beachten Sie bitte, dass der vorläufige Personalausweis nicht von allen Ländern anerkannt wird. Sofern Sie für eine Auslandsreise ein Ausweisdokument benötigen, informieren Sie sich vorab auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

Unterlagen

  • alter Personalausweis bzw. Reisepass, bei Verlust Geburts- oder Heiratsurkunde
  • 1 biometrietaugliches Foto (nicht älter als 6 Monate)
  • Bei Personen unter 16 Jahren müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) den Antrag stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen, bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt.
     

Kosten

  • 10,00 EUR

Weitere Informationen

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Personalausweis: vorläufig

Hier können Sie online Ihren Termin im Bürgerbüro vereinbaren!

Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen (z. B. unvorhergesehene Auslandsreise), stellen wir Ihnen einen vorläufigen Personalausweis aus. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen direkt ausgestellt und ist höchstens drei Monate gültig.

Beachten Sie bitte, dass der vorläufige Personalausweis nicht von allen Ländern anerkannt wird. Sofern Sie für eine Auslandsreise ein Ausweisdokument benötigen, informieren Sie sich vorab auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

  • alter Personalausweis bzw. Reisepass, bei Verlust Geburts- oder Heiratsurkunde
  • 1 biometrietaugliches Foto (nicht älter als 6 Monate)
  • Bei Personen unter 16 Jahren müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) den Antrag stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen, bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt.
     
  • 10,00 EUR
vorläufiger Ausweis https://serviceportal.olfen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/803/show
Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung
Kirchstraße 5 59399 Olfen
Telefon 02595 389-9301

Frau

Nina

Schinske

Sachbearbeiter/in

3

02595 389-9307
schinske@olfen.de

Frau

Laura

Cornelsen

Sachbearbeiter/in

2

02595 389-9306
cornelsen@olfen.de
Bürgerbüro
Kirchstraße 5 59399 Olfen
Telefon 02595 389-0

Frau

Nina

Schinske

Sachbearbeiter/in

3

02595 389-9307
schinske@olfen.de

Frau

Laura

Cornelsen

Sachbearbeiter/in

2

02595 389-9306
cornelsen@olfen.de