Die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch die Stadt Olfen bezieht sich auf das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen. Falsch parkende Personen erhalten eine gebührenpflichtige Verwarnung (Verwarngeld). Gleiches gilt für Personen, die in den gekennzeichneten Zonen die Parkscheibe nicht deutlich sichtbar im Fahrzeug ausgelegt oder die erlaubte Parkzeit überschritten haben. Umgangssprachlich werden die Verwarnungen auch als "Knöllchen" bezeichnet. Wer also gegen die Parkregeln verstößt, findet in der Regel eine Verwarnung (Knöllchen) an seinem Kraftfahrzeug vor. Der Grund der Verwarnung wird in Kurzform beschrieben.

Zusätzlich zum Knöllchen wird auf dem Postweg eine schriftliche Verwarnung  der Person zugestellt, auf deren Namen das Fahrzeug zugelassen ist. Wird das Verwarnungsgeld innerhalb der genannten Frist bezahlt, bedeutet dies für die Behörde, dass die Verwarnung akzeptiert wurde und das Verfahren damit erledigt ist. 

Wenn das erhobene Verwarngeld nicht bezahlt wird, ergeht per Post ein Bußgeldbescheid. Hierdurch entstehen weitere zusätzliche Gebühren. Gegen den Bußgeldbescheid kann die betroffene Person innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Olfen Einspruch einlegen. Wird dem Einspruch nicht stattgegeben, gelangt die Angelegenheit vor das Amtsgericht.

Rechtsgrundlagen