Die Stadt Olfen fördert Kinder- und Jugendfreizeiten. 

Was wird gefördert?

  • Kinder und Jugendfreizeiten, die mindestens 3 Tage andauern. An- und Abreisetrag gelten als je 1 Tag. Die Dauer der An-und Abfahrt darf sich jedoch nicht auf mehr als 1/3 der Gesamtdauer erstrecken. Der Zuschuss wird für höchstens 21 Tage gewährt.

Wer wird gefördert?

  • Kinder und Jugendliche, die 6 aber noch nicht 18 Jahre alt sind.
  • Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung gem. dem II und dem XII. Sozialgesetzbuch (SGB), behinderte Menschen und die Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr oder sich im Bundesfreiwilligendienst befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Gruppen mit einer Gruppenstärke von mindestens 6 jungen Menschen.
  • Auf je angefangene 8 Teilnehmer eine Betreuungs-/Leitungsperson. Bei geschlechtsgemischten Gruppen mindestens zwei Leitungspersonen (männlich/weiblich), in Ausnahmefällen kann die Anzahl der Leitungspersonen erhöht werden (z. B. bei Betreuung von behinderten Menschen).
  • Die für die verantwortliche Leitung eingesetzte Person muss mindestens 18 Jahre alt sein, die übrigen Betreuer dürfen nicht jünger als 16 Jahre alt sein. Mindestens 50 % der Betreuer müssen volljährig sein.
  • Die Betreuungs-/Leitungspersonen werden unabhängig von ihrem Wohnsitz gefördert.

Wie wird gefördert?

  • 1,75 € je Tag und förderfähige Person
  • Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt vor Beginn der Maßnahme. Gleichzeitig werden 70 % des Zuschusses ausgezahlt.
  • Die restlichen 30 % der Förderung werden nach Einreichung und Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.

Wie wird beantragt?

  • Der förmliche Antrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Olfen einzureichen. Später eingehenden Anträgen kann entsprochen werden, soweit noch Mittel zur Verfügung stehen.
  • Der förmliche Verwendungsnachweis ist spätestens 6 Wochen nach Abschluss der Maßnahme der Stadt Olfen vorzulegen.

Was ist dem Antrag beizufügen?

  • Kurzbeschreibung des Programms (z. B. ausgeteilte Flyer)
  • Verwendungsnachweis mit Teilnehmer- und Betreuerlisten (steht oben zum Download zur Verfügung)

Es ist sinnvoll sich im Vorfeld nach den Förderbedingungen zu erkundigen. Wir beraten Sie gerne.

Rechtsgrundlage