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Lernmittelfreiheit, Eigenanteil der Erziehungsberechtigten
Nach dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) besteht grundsätzlich Lernmittelfreiheit, das heißt Schulbücher und sonstige Unterrichtsmittel, die für die Hand des Schulkinds bestimmt sind, werden grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Allerdings haben Erziehungsberechtigte einen bestimmten Eigenanteil beizutragen, der vom Land NRW festgelegt ist. Zurzeit beträgt der Eigenanteil 1/3 der durchschnittlichen Aufwendungen für die Beschaffung der in einem Schuljahr insgesamt erforderlichen Lernmittel:
Die Schulen teilen den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schulkindern zu Beginn eines Schuljahres mit, welche Lernmittel auf eigene Kosten im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind.
Familien mit geringem Einkommen haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) und können auf dieser Grundlage die Übernahme des o. g. Eigenanteils beantragen.
Allerdings haben Erziehungsberechtigte einen bestimmten Eigenanteil beizutragen, der vom Land NRW festgelegt ist. Zurzeit beträgt der Eigenanteil 1/3 der durchschnittlichen Aufwendungen für die Beschaffung der in einem Schuljahr insgesamt erforderlichen Lernmittel:
- Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassen 1 bis 4) - bis zu 12,00 EUR
- Sekundarstufe I (Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Förderschule - Klassen 5 bis 10) - bis zu 26,00 EUR
- Sekundarstufe II (Gymnasiale Oberstufe) - bis zu 23,67 EUR
Die Schulen teilen den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schulkindern zu Beginn eines Schuljahres mit, welche Lernmittel auf eigene Kosten im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind.
Familien mit geringem Einkommen haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) und können auf dieser Grundlage die Übernahme des o. g. Eigenanteils beantragen.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Organisationseinheit
- Fachbereich 1 - Allgemeine Verwaltung, Bildung, Freizeit und Generationen
Kirchstraße 5
59399 Olfen
E-Mail: fb1@olfen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Manuela Südfeld
Sachbearbeiter/in
Tel: 02595 389-116
E-Mail: suedfeld@olfen.de
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Lernmittelfreiheit, Eigenanteil der Erziehungsberechtigten Nach dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) besteht grundsätzlich Lernmittelfreiheit, das heißt Schulbücher und sonstige Unterrichtsmittel, die für die Hand des Schulkinds bestimmt sind, werden grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Allerdings haben Erziehungsberechtigte einen bestimmten Eigenanteil beizutragen, der vom Land NRW festgelegt ist. Zurzeit beträgt der Eigenanteil 1/3 der durchschnittlichen Aufwendungen für die Beschaffung der in einem Schuljahr insgesamt erforderlichen Lernmittel:
Die Schulen teilen den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schulkindern zu Beginn eines Schuljahres mit, welche Lernmittel auf eigene Kosten im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind.
Familien mit geringem Einkommen haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) und können auf dieser Grundlage die Übernahme des o. g. Eigenanteils beantragen.
Allerdings haben Erziehungsberechtigte einen bestimmten Eigenanteil beizutragen, der vom Land NRW festgelegt ist. Zurzeit beträgt der Eigenanteil 1/3 der durchschnittlichen Aufwendungen für die Beschaffung der in einem Schuljahr insgesamt erforderlichen Lernmittel:
- Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassen 1 bis 4) - bis zu 12,00 EUR
- Sekundarstufe I (Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Förderschule - Klassen 5 bis 10) - bis zu 26,00 EUR
- Sekundarstufe II (Gymnasiale Oberstufe) - bis zu 23,67 EUR
Die Schulen teilen den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schulkindern zu Beginn eines Schuljahres mit, welche Lernmittel auf eigene Kosten im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind.
Familien mit geringem Einkommen haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) und können auf dieser Grundlage die Übernahme des o. g. Eigenanteils beantragen.
Rechtsgrundlagen
Schulbücher, Erstattung Eigenanteil, Erstattung Eigenanteil Lernmittel für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII https://serviceportal.olfen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/947/show Fachbereich 1 - Allgemeine Verwaltung, Bildung, Freizeit und Generationen
001 Kirchstraße 5 59399 Olfen
Telefon 02595 389-111
Frau
Manuela
Südfeld
Sachbearbeiter/in
24
02595 389-116
suedfeld@olfen.de