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Kampfmittelbeseitigung
Auch mehr als 70 Jahre nach dem Ende des 2. Weltkrieges werden in Nordrhein-Westfalen noch in großem Umfang Kampfmittel aus beiden Weltkriegen gefunden.
Der Schutz der Bevölkerung vor den von Kampfmitteln ausgehenden Gefahren obliegt den örtlichen Ordnungsbehörden, also den Städten und Gemeinden. Der bei der Bezirksregierung Arnsberg ansässige Kampfmittelbeseitigungsdienst unterstützt die örtlichen Ordnungsbehörden bei dieser Tätigkeit.
Aus diesem Grund ist es bei Bauvorhaben jeglicher Art zwingend erforderlich, zu bebauende Grundstücke (unabhängig von Bebauungsart) auf Kampfmittel prüfen zu lassen. Durch Mitteilung der Bauaufsicht wird vom Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung, zunächst geprüft, ob das Bauvorhaben in einem Bombenabwurf- oder Erdkampfgebiet liegt. Ist dies der Fall, wird bei der Bezirksregierung Arnsberg (Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe) eine Luftbildauswertung beantragt.
Da die Luftbildauswertungen bei der Bezirksregierung Arnsberg je nach Auftragslage mit langen Wartezeiten verbunden sind, ist es sinnvoll, sich vor Stellung eines Bauantrages mit dem Fachbereich in Verbindung zu setzen und gegebenenfalls bereits einen Antrag auf Prüfung zu stellen.
Rechtsgrundlagen
- Technische Verwaltungsvorschrift für den Kampfmittelbeseitigungsdienst in Nordrhein-Westfalen (TVV KBD NRW)
- Runderlass über die Erstattung der anfallenden Kosten
- Richtlinie für die Zusammenarbeit zwischen den Bauaufsichtsbehörden und dem staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst
Voraussetzungen
- Lageplan mit dem eingezeichneten Grundstück
- Formular mit den bauherren- und grundstücksbezogenen Daten
Unterlagen
- Lageplan mit dem eingezeichneten Grundstück
- Antrag auf Überprüfung einer möglichen Kampfmittelbelastung
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Antrag auf Überprüfung einer (möglichen) Grundstückbelastung mit KampfmittelZuständige Organisationseinheit
- Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung
Kirchstraße 5
59399 Olfen
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Thorsten Cornels
Fachbereichsleiter/in
Tel: 02595 389-131
E-Mail: cornels@olfen.de
Auch mehr als 70 Jahre nach dem Ende des 2. Weltkrieges werden in Nordrhein-Westfalen noch in großem Umfang Kampfmittel aus beiden Weltkriegen gefunden.
Der Schutz der Bevölkerung vor den von Kampfmitteln ausgehenden Gefahren obliegt den örtlichen Ordnungsbehörden, also den Städten und Gemeinden. Der bei der Bezirksregierung Arnsberg ansässige Kampfmittelbeseitigungsdienst unterstützt die örtlichen Ordnungsbehörden bei dieser Tätigkeit.
Aus diesem Grund ist es bei Bauvorhaben jeglicher Art zwingend erforderlich, zu bebauende Grundstücke (unabhängig von Bebauungsart) auf Kampfmittel prüfen zu lassen. Durch Mitteilung der Bauaufsicht wird vom Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung, zunächst geprüft, ob das Bauvorhaben in einem Bombenabwurf- oder Erdkampfgebiet liegt. Ist dies der Fall, wird bei der Bezirksregierung Arnsberg (Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe) eine Luftbildauswertung beantragt.
Da die Luftbildauswertungen bei der Bezirksregierung Arnsberg je nach Auftragslage mit langen Wartezeiten verbunden sind, ist es sinnvoll, sich vor Stellung eines Bauantrages mit dem Fachbereich in Verbindung zu setzen und gegebenenfalls bereits einen Antrag auf Prüfung zu stellen.
Rechtsgrundlagen
- Technische Verwaltungsvorschrift für den Kampfmittelbeseitigungsdienst in Nordrhein-Westfalen (TVV KBD NRW)
- Runderlass über die Erstattung der anfallenden Kosten
- Richtlinie für die Zusammenarbeit zwischen den Bauaufsichtsbehörden und dem staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst
- Lageplan mit dem eingezeichneten Grundstück
- Antrag auf Überprüfung einer möglichen Kampfmittelbelastung
Herr
Thorsten
Cornels
Fachbereichsleiter/in
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