Beiträge für Grundstücke
Sie wollen ein Grundstück im Stadtgebiet erwerben?
Bitte achten Sie auf die Erschließungskosten, die für jedes Grundstück zu zahlen sind. Anliegerbeiträge für den Straßenausbau, den Kanalanschluss und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen können als öffentliche Last auf Grundstücken ruhen. Informationen über den Beitragsstatus "Ihres“ Grundstücks erhalten Sie bei den angegebenen Ansprechpartnerinnen.
Generell ist bei der Erhebung von Beiträgen für den Straßenbau zu unterscheiden zwischen einer erstmaligen endgültigen Herstellung und einer nachmaligen Herstellung, Verbesserung oder Erweiterung einer Straße.
- Bei der erstmaligen Herstellung werden 90 % der Kosten auf alle von der jeweiligen Straße erschlossenen Grundstücke verteilt. Der zu zahlende Erschließungsbeitrag richtet sich nach der Grundstücksfläche, die nach Art und Maß der Ausnutzungsmöglichkeiten modifiziert wird. Nähere Informationen können Sie auch der Erschließungsbeitragssatzung entnehmen.
- Bei einer nachmaligen Herstellung, Verbesserung oder Erweiterung einer Straße richtet sich die Höhe der Anliegerbeteiligung des Straßenausbaubeitrages nach der Verkehrsbedeutung der Straße, zum Beispiel Anlieger- oder Hauptverkehrsstraßen. Auch Straßen im Außenbereich und Wirtschaftswege sind beitragspflichtig. Die umlagefähigen Kosten sind auf alle Grundstücke mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme der Straße zu verteilen. Der Beitrag richtet sich nach der Grundstücksfläche, die nach Art und Maß der Ausnutzungsmöglichkeiten modifiziert wird. Nähere Informationen können Sie auch der Straßenbaubeitragssatzung entnehmen.