Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen außerhalb der "aG"-Regelung
Schwerbehinderte Menschen, die weder außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen "aG") noch blind (Merkzeichen "Bl") bzw. von beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen betroffen sind, können die Gewährung eingeschränkter Parkerleichterungen beantragen. Die Berechtigung wird nicht durch den blauen EU-einheitlichen Parkausweis für Schwerbehinderte, sondern einen orangefarbenen Parkausweis nachgewiesen.
Diese Parkerleichterungen gelten im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Zuständig für die Ausstellung ist der Kreis Coesfeld. Die Anträge für eine Parkerleichterung erhalten Sie aber auch beim zuständigen Sachbearbeiter und können hier ausgefüllt zur Weiterleitung an den Kreis abgegeben werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Kreises Coesfeld.