Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt.

Sämtliche Urkunden erhalten Sie also bei dem Standesamt, das den Grundeintrag beurkundet hat:

  • Geburtsurkunden
  • beglaubigte Abschriften vom Geburtenregister
    (erweiterte Form der Geburtsurkunde, enthält zusätzliche Angaben, bei einer Adoption sind z. B. die Adoptiveltern und die leiblichen Eltern eingetragen. Benötigt wird die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister hauptsächlich für die Anmeldung zur Eheschließung.)
  • Mehrsprachige internationale Geburtsurkunden
     
  • Eheurkunden 
  • Mehrsprachige internationale Eheurkunden
  • beglaubigte Abschriften vom Eheregister

  • Sterbeurkunden
  • Mehrsprachige internationale Sterbeurkunden
  • beglaubigte Abschriften vom Sterberegister

Hinweis:
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches.

Urkunde beantragen

  • persönlich vor Ort
    Sie können die benötigten Urkunden bei uns persönlich beantragen und in der Regel sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit und beachten Sie unsere Öffnungszeiten. 
  • online
    Sie können Personenstandsurkunden auch per Online-Formular beantragen.
  • schriftlich
    Senden Sie uns den ausgefüllten Bestellschein unterschrieben zurück und legen Sie einen Verrechnungsscheck oder Bargeld sowie eine Kopie Ihres Personalausweises bei. Wir versenden die Urkunde in der Regel spätestens zwei Tage nach Eingang.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

  • ursprüngliche Beurkundung fand beim Standesamt Olfen statt
  • die gesetzliche Frist für die Führung des Registers ist noch nicht abgelaufen 

Kosten

Die Gebühren sind landeseinheitlich durch die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung geregelt. Jedoch sind
die Städte und Gemeinden in NRW befugt, die Höhe der Gebühren durch eigene Satzungen zu regeln. 
Die aktuellen Gebührensätze des Standesamtes Olfen:

  • 10,00 EUR Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden
  • 10,00 EUR beglaubigte Registerauszüge 
  •   5,00 EUR für ein zweites oder jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird