Den Antrag auf Elterngeld erhalten Sie an der Infothek des Bürgerbüros. Dort können Sie den Antrag auch ausgefüllt wieder abgeben.

Anspruch auf Elterngeld haben Eltern,

  • die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
  • die, mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben
  • die, dieses Kind selbst betreuen und erziehen
  • die keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben.
Es gibt darüber hinaus noch weitere Konstellationen, in denen Ansprüche auf das Elterngeld bestehen.

Fragen zum Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) beantwortet Ihnen, wenn Sie im Kreis Coesfeld wohnen, Ihre Elterngeldkasse beim Jugendamt des Kreises Coesfeld.

Unterlagen

Über alle benötigten Unterlagen informiert Sie der ausführliche Antrag der Elterngeldkasse, den wir für Sie an der Infothek des Bürgerbüros bereithalten