Wer gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Geld- oder Warenspielgeräte) aufstellen will, braucht hierfür eine allgemeine Aufstellerlaubnis nach § 33c GewO.
Die Erlaubnis ist rechtzeitig vorher schriftlich zu beantragen.
Die Erlaubnis berechtigt zur Aufstellung von Spielgeräten im gesamten Bundesgebiet.

Hinweis:
Für jeden einzelnen Aufstellungsort (Gaststätte, Imbiss etc.) eine Geeignetheitsbestätigung erforderlich.

Rechtsgrundlagen 

Unterlagen

  • schriftlicher Antrag
  • Führungszeugnis für Behörden (beantragen beim zuständigen Meldeamt)
  • Gewerbezentralregisterauszug für Behörden (beantragen beim zuständigen Meldeamt)
  • Bescheinigung des Finanzamts in Steuersachen
  • ggfs. Handelsregisterauszug

Kosten

  • 1.800,00 EUR

Zuständige Stelle

Fachbereich 3 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung
Kirchstraße 5
59399 Olfen