Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine Bescheinigung, die zum Bezug einer geförderten (Sozial-) Wohnung berechtigt. Der WBS bescheinigt die Einhaltung der maßgeblichen Einkommensgrenze und enthält Angaben über die Wohnung, die bezogen werden darf.
Der WBS ist vor Abschluss des Mietvertrages beim jeweiligen Vermieter vorzulegen.
Der Kreis Coesfeld ist für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden außer für Coesfeld und Dülmen zuständig.
Formulare für die Beantragung eines WBS sind bei der Stadt Olfen oder beim Kreis Coesfeld zu erhalten.

Mehr Informationen und die Anträge zum Download erhalten Sie auf der Homepage des Kreises Coesfeld.

Nähere Einzelheiten bzw. Auskünfte erteilt der

Kreis Coesfeld
Fachbereich 1 – Sicherheit, Bauen und Umwelt
63 – Bauen und Wohnen
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld

Tel. 02541 180
Webseite: www.kreis-coesfeld.de

Zuständige Stelle

Fachbereich 6 - Bauen, Planen, Umwelt
Kirchstraße 5
59399 Olfen

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