Sie möchten Ihr Grundstück bebauen und sollen im Rahmen ihres Bauantrages z. B. eine Oberkante- Fertig- Fußbodenhöhe (OKFFB) angeben? Dann ist es erforderlich die geplanten Endausbauhöhen der angrenzenden Straße zu berücksichtigen. Diese liegen uns für die neuen Bau- und Gewerbegebiete vor. Mit den Endausbauhöhen können Sie ebenfalls die Höhenlage ihrer Hauseingänge und Zufahrten besser planen. 

Wir weisen darauf hin, dass private Pflasterarbeiten möglichst 0,5 - 1,0 m vor der Grundstücksgrenze enden sollten, so lange der Endausbau der Straße noch nicht abgeschlossen ist. Angleichungsarbeiten im Zuge der Herstellung sind vom Grundstückseigentümer durchzuführen.

Endausbauhöhen können formlos beim zuständigen Mitarbeiter im Fachbereich 6 -  Bauen, Planen, Umwelt beantragt werden.

Zuständige Stelle

Fachbereich 6 - Bauen, Planen, Umwelt
Kirchstraße 5
59399 Olfen

Ansprechpartner