Für die Unterhaltung der Fließgewässer zweiter Ordnung zahlt die Stadt Olfen jährliche Beiträge an die Wasser- und Bodenverbände. Nach den Bestimmungen des Landeswassergesetzes und des Kommunalabgabegesetzes NRW kann die Stadt Olfen diese Beiträge und die ihr durch Erhebung und Ermittlung der Grundlagen für die Erhebung entstehenden Personal- und Sachkosten als Gebühren auf die Eigentümer von Grundstücken im seitlichen Einzugsgebiet dieser Gewässer umlegen.

Nähere Einzelheiten hierzu und zur konkreten Höhe der von Ihnen zu zahlenden Gebühren können Sie Ihrem Abgabebescheid oder der Satzung der Stadt Olfen zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW entnehmen.


Seit dem 01.01.2020 wird aufgrund von Änderungen im Landeswassergesetztes NRW die Gewässerunterhaltungsgebühr differenziert nach versiegelter und übriger Fläche auf alle Grundstücke im Gebiet der Stadt Olfen umgelegt. Nähere Informationen zu den Änderungen und zur Unterscheidung zur Niederschlagswassergebühr können Sie folgendem Informationsblatt entnehmen.

Rechtsgrundlagen