Durch das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Ehe für Alle) wurde gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit eröffnet, eine gleichgeschlechtliche Ehe mit den gleichen Rechten und Pflichten verschiedengeschlechtlicher Ehen einzugehen.

Neubegündungen von Lebenspartnerschaften sind daher ab dem 01.10.2017 in Deutschland nicht mehr möglich.

Dennoch ist die Nachbeurkundung einer Lebenspartnerschaft möglich, die im Ausland begründet wurde.

Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft

Eine begründete und noch bestehende Lebenspartnerschaft kann grundsätzlich in eine Ehe umgewandelt werden.
Sollten Sie zur Umwandlung Ihrer Lebenspartnerschaft Fragen haben, sind wir gerne bereit, diese zu beantworten.

Voraussetzungen

  • eine bestehende Lebenspartnerschaft

Unterlagen

Kosten

  • 10,00 EUR Eheurkunde (plus evtl. Kosten für Trauungen am Wochenende oder Anmietung besonderer Räumlichkeiten)

Zuständige Stelle

Standesamt
Kirchstraße 5
59399 Olfen

02595 389-133
02595 389-233
E-Mail senden

Ansprechpartner

Verwandte Dienstleistungen