Für Teilungsgenehmigungen gemäß § 7 BauO NRW ist der Kreis Coesfeld als Bauaufsichtsbehörde zuständig. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf derHomepage des Kreises Coesfelds.

Rechtsgrundlagen

Kreis Coesfeld

Zuständige Stelle

Fachbereich 6 - Bauen, Planen, Umwelt
Kirchstraße 5
59399 Olfen

Ansprechpartner