Im Kreis Coesfeld können Handwerksbetriebe unter bestimmten Umständen einen Handwerkerparkausweis erhalten.

Mit dem ausgelegten Parkausweis dürfen Sie zur Durchführung von Reparatur- und Kundendiensttätigkeiten: 

  • an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten parken ohne Gebühren und ohne zeitliche Begrenzung
  • ohne Betätigung der Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung parken
  • im verkehrsberuhigtem Bereich außerhalb gekennzeichneter Flächen parken
  • in der Fußgängerzone parken

Zuständig für die Ausstellung ist das Straßenverkehrsamt des Kreises Coesfelds.

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kreises Coesfelds. 

Der Antrag kann zur Weiterleitung an den Kreis Coesfeld am Empfang des Bürger- und Tourismusbüros abgegeben werden.

Rechtsgrundlagen