Die Überwachung des Ruhenden Verkehrs durch die Stadt bezieht sich auf das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen. In Olfen ist das Parken gebührenfrei. Im innerstädtischen Bereich gilt das eingeschränkte Halteverbot innerhalb der durch Beschilderung ausgewiesenen Zone. Die Dauer des Parkens ist auf 2 Stunden beschränkt und durch auslegen einer Parkscheibe nachzuweisen. Die Nutzung der gekennzeichneten Parkplätze ist verpflichtend. Dauerparkplätze sind entsprechend als solche beschildert.

Im Übrigen gelten die allgemeinen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Halten und Parken.

Olfen verfügt über zahlreiche Parkflächen. Sowohl Parkplätze mit Parkscheibe als auch Dauerparkplätze liegen so zentral, dass die Innenstadt schnell erreichbar ist:

  • Dauerparkplätze für 24h  (Hinterm Rathaus, vor dem ALDI-Parkplatz, Gegenüber der Volksbank und an der Stadthalle)
  • Parkplätze mit Parkscheibe 2-Stunden-Regelung (Kirchstraße, Marktstraße, Oststraße, Funnenkampstraße, Bilholtstraße, Parkplatz an der Marktpassage)
  • Schwerbehindertenstellplätze (Vor dem Rathaus, Gegenüber der Volksbank)
  • private Kundenstellplätze (ALDI-Parkplatz)