Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG"), beidseitiger Amelie (beide Arme fehlen) oder Phokomelie (Hände bzw. Füße setzen unmittelbar an Schultern bzw. Hüften an) oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen und Blinde (Merkzeichen "Bl") erhalten auf Antrag einen EU-einheitlichen Parkausweis, mit dem u.a. auf den sog. Schwerbehindertenparkplätzen geparkt werden darf.

Zuständig für die Ausstellung ist der Kreis Coesfeld. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Kreises Coesfeld.
 

Rechtsgrundlagen 

Voraussetzungen

  • Es muss ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG oder Bl vorhanden sein.

Unterlagen

  • 1 Passfoto
  • Bitte Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes mitbringen. (Aus diesen Unterlagen muss erkennbar sein, dass Antragsteller/in außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen "aG") oder blind (Merkzeichen "Bl") ist - oder diesem Personenkreis gleichgestellt ist.)
  • Beim Umtausch zusätzlich bitte den alten "Sonderparkausweis" mitbringen

Kosten

  • Es fallen keine Gebühren an.