Regenwasserversickerung
Informationen zur Regenwasserversickerung
Regenwasser wird weitestgehend noch wie Abwasser behandelt und fließt häufig auch noch gemischt mit dem Schmutzwasser aus Haushaltungen und Industrie zu den Kläranlagen. Für die Umwelt macht dieses Prinzip keinen Sinn. Vernünftiger ist es, Regenwasser dort zu belassen, wo es anfällt, zum Beispiel auf dem eigenen Grundstück. Das hat viele ökologische und ökonomische Vorteile. Unter anderem lassen sich auch dadurch Niederschlagswassergebühren sparen.
Für die Niederschlagswassereinleitung in Oberflächengewässer und für die Nutzung technischer Versickerungsanlagen in das Grundwasser ist eine Erlaubnis gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erforderlich. Zuständig für das Antrags- und Genehmigungsverfahren ist der Kreis Coesfeld. Weitere Informationen und das Antragsformular erhalten Sie auf dem Serviceportal des Kreises Coesfeld.
Eine Versickerung von Niederschlagswasser über die belebte Oberzone (z.B. Flächenversickerung oder flache Muldenversickerung) ist erlaubnisfrei.
Rechtsgrundlagen
- Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Olfen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Landeswassergesetz NRW ( LWG NRW )