Regionalplanung ist die den regionalen Planungsträgern übertragene Aufgabe, die anzustrebende räumliche Ordnung und Entwicklung von Teilräumen der Länder (Regionen) durch die Aufstellung von Regionalplänen festzulegen. Sie stellt das wesentliche Verbindungsglied zwischen überörtlichen Entwicklungsvorstellungen des Landes und der konkreten Festlegung der Raumnutzung auf der örtlichen Ebene durch die Bauleitplanung dar. Zuständig für die Regionalplanung im Münsterland ist die Bezirksregierung Münster.

Die Hauptaufgabe der Regionalplanung besteht in der Aufstellung des Regionalplanes und der  Überprüfung der kommunalen Bauleitplanung hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung.

Der Regionalplan stellt den Rahmen für die gemeindeübergreifende, räumliche Planung und Entwicklung auf der Ebene der Regierungsbezirke bzw. Planungsregionen für einen Zeitraum von ca. 15 Jahren dar.
Dabei enthält der Regionalplan flächendeckende Aussagen für den jeweiligen Planungsraum in Form von zeichnerischen Darstellungen und textlichen Festlegungen, die für die Städte und Gemeinden des Planungsraumes verbindlich sind.

Inhalt des Regionalplanes ist unter anderem die Darstellung von Bereichen, an denen die Kommunen z.B. neue Wohn- und Gewerbegebiete realisieren können. Gleichzeitig sollen durch ihn zum Beispiel Bodenschätze für die Rohstoffversorgung gesichert sowie wertvolle Naturräume und Biotopvernetzungen erhalten werden.
Insgesamt hat der Regionalplan alle an den Planungsraum gerichteten Flächenansprüche zu koordinieren und die konkreten Flächenvorstellungen und Bedarfe so zu ordnen, dass jede einzelne Nutzung an geeigneten Standorten realisiert werden kann, ohne dass sie von einer anderen Nutzung behindert oder beeinträchtigt wird bzw. diese beeinträchtigt.

Für das Gebiet der Stadt Olfen ist der Regionalplan für das Münsterland mit seinen zeichnerischen Darstellungen und textlichen Festlegungen sowie der ihn ergänzende Sachliche Teilplan Energie mit seinen zeichnerischen Darstellungen und textlichen Festlegungen als Rahmen für den kommunalen Flächennutzungsplan maßgebend. Bei der Aufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Stadt Olfen angehalten, die Vorgaben des Regionalplanes einzuhalten. Gleichzeitig wird bei einer Neuaufstellung oder Änderung des Regionalplanes die Stadt Olfen beteiligt, so dass auch ihre Belange auf der Ebene der Regionalplanung Gehör finden.

Zuständige Stelle

Fachbereich 6 - Bauen, Planen, Umwelt
Kirchstraße 5
59399 Olfen