Ist der Grundbegriff des Polizei- und Ordnungsrechts. Der Schutz der öffentlichen Sicherheit umfasst den Schutz vor Schäden, die entweder Gemeinschafts- oder Individualgütern drohen. Zu den Gemeinschaftsgütern zählen die verfassungsmäßige Ordnung, besonders der Bestand des Staates und seiner Einrichtungen und dessen rechtmäßiges Funktionieren, sowie die Rechtsordnung in ihrer Gesamtheit. Zu den Individualgütern rechnen insbesondere Leben, Gesundheit, Freiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Einzelnen. 

Unter dem Schutzgut öffentliche Ordnung ist die Gesamtheit jener ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit zu verstehen, deren Beachtung als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten staatsbürgerlichen Gemeinschaftslebens betrachtet wird. Die Bedeutung dieses Schutzgutes, die den sich wandelnden Anschauungen der Zeit unterliegt, ist heute in den Hintergrund gerückt, weil im modernen Rechtsstaat fast alle für die Gemeinschaft wesentlichen Schutzgüter Gegenstand einer gesetzlichen Regelung sind, die auch die hoheitlichen Eingriffsmöglichkeiten normiert.

Auftretende Gefahren sind abzuwehren.

Der Bereich der Ordnungserhaltung umfasst ein breites Spektrum. Die wichtigsten Bestimmungen für den Alltag sind folgende:

  • Immissionsschutz
  • Schädlingsbekämpfungen
  • Amtshilfen
  • Bürgerberatungen / Auskünfte
  • Einweisungen nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
  • Jugendschutz
  • Kampfmittelbeseitigung
  • Leichenwesen
  • Tierhaltung
  • Schutz der Sonn- und Feiertage
  • Seuchenangelegenheiten
  • Schulzuführungen

Rechtsgrundlagen